Zum Inhalt springen

Finanzierungshilfen

KfW-Corona-Hilfe: Jetzt zusätzlich den KfW-Schnellkredit beantragen

Haben Sie im Jahr 2020 eine Kreditzusage für einen der folgenden KfW-Kredite erhalten?

  • KfW-Unternehmerkredit (037/047)
  • KfW-Gründerkredit – Universell (075/076)
  • Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen (855)

Dann können Sie ab sofort zusätzlich den KfW-Schnellkredit beantragen.

Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Details, z.B. zum Kredithöchstbetrag, der zusätzlich beantragt werden kann, erfahren Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Schnellkredit.

Zum KfW-Schnellkredit

Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) und Überbrückungshilfe werden verlängert Die außerordentlichen Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird auch für den Zeitraum der temporären Schließungen im Dezember fortgeführt und ggf. unter geänderten Konditionen bis in den Januar 2021 verlängert. Die zum 31. Dezember 2020 auslaufende Überbrückungshilfe II wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert. In den letzten Wochen haben wir Sie fortlaufend über die außerordentliche Wirtschaftshilfe und die Überbrückungshilfen I + II informiert. Nunmehr hat uns der Deutsche Städtetag über weitere Hinweise zu den Verlängerungen dieser Hilfen wie folgt informiert: Außerordentliche Wirtschaftshilfen:
  • Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird als Dezemberhilfe aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts für von diesen Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert.
  • Es werden weiterhin Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung gestellt. Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe wird derzeit vorbereitet. Das kann aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Antragsplattform erst noch programmiert werden muss. Dies führt zu Verzögerungen in der Auszahlung der Hilfen. Deshalb werden weiterhin nur Abschlagszahlungen an die betroffenen Unternehmen gezahlt.
  • Die Bundesregierung plant die Erhöhung der Abschlagszahlung für Unternehmen von bisher maximal 10.000 Euro auf künftig maximal 50.000 Euro, Solo-Selbstständige sollen weiterhin eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten. Die Antragstellung für die Novemberhilfe ist seit dem 26. November 2020 möglich.
  • Eine Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe bis in das Jahr 2021 soll nach ersten Informationen zu veränderten Bedingungen erfolgen. Inwieweit und mit welchen Konditionen diese Verlängerung erfolgen wird, dürfte sich erst in den nächsten Tagen klären, wenn eventuell durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin die bisher verabredeten Einschränkungen angepasst werden.
  • Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe kann weiterhin über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen; Anträge für die Hilfen können bis zum 31.1.2021 gestellt werden. Die FAQs werden fortlaufend auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aktualisiert.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Überbrückungshilfen:
  • Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Das Programm wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert.
  • Vorgesehen ist eine Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro und die Ausweitung der Antragsberechtigung durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen.
  • Nunmehr sind alle Unternehmen, Soloselbstständige und die besonders betroffene Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz antragsberechtigt
  • mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
  • oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
  • Zudem können Unternehmen, die entweder im November oder im Dezember 2020 oder an beiden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten November und Dezember 2019 erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“) erhalten, eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den oder die entsprechenden, vom Umsatzrückgang in dieser Höhe betroffenen Monate (November und/oder Dezember) beantragen. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro pro Monat unter Beachtung aller einschlägigen EU-beihilferechtlichen Obergrenzen und Vorgaben.
  • Erstattet werden fortlaufende fixe Betriebskosten, die Berechnung der Zuschusshöhe erfolgt in Abhängigkeit von der Umsatzentwicklung des jeweiligen Fördermonats im Vergleich zum entsprechenden Vergleichsmonat des Jahres 2019. Erstattet werden- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, – 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent, – 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.
  • Die FAQs werden fortlaufend auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) aktualisiert.
  • Die Antragstellung kann – nach Abschluss der Programmierarbeiten – über die Überbrückungshilfe-Plattform erfolgen.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

  • Die Überbrückungshilfe III enthält auch eine sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“, um der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung zu tragen. Diese Personengruppen sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten.
  • Weiterhin soll es – außerhalb der Überbrückungshilfe III – einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geben. Die Konditionen für diesen Sonderfond werden derzeit erst erarbeitet.
Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberaten an, der Sie weitergehend informiert und die Antragstellung für Sie übernehmen kann.

FAQ zur „Novemberhilfe“

Überbrückungshilfe II (Stand 21.10.2020)

Informationen zur Überbrückungshilfe II
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201021-altmaier-wir-lassen-unsere-unternehmen-in-der-krise-nicht-allein.html

Leitfaden:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Publikationen/leitfaden-phase-2.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Die Antragstellung läuft über Ihren Steuerberater (Kosten)

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html


Soforthilfe für Vereine

Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ (Hessische Staatskanzlei, 20.04.2020)

Ministerpräsident Volker Bouffier: „Wir setzen alles daran, unsere gewachsene Vereins- und Kulturlandschaft zu erhalten.“

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit


Aktuelle Informationen für Unternehmer, Stand: 20.03.2020

So helfen Bund und Länder den Unternehmen:
https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_87545672/coronavirus-krise-kredite-so-helfen-bund-und-laender-unternehmern-.html#hessen

Hier geht’s zum Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank Hessen:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

KfW Corona:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Aktuelle Infos zu Corona in Hessen vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/aktuelle-informationen-corona


Hier noch einmal alle Finanzierungshilfen auf einen Blick:

Hessen Mikro-Liquidität, WI-Bank:
https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

KfW-Darlehen:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Land Hessen/RP Kassel, Zuschuss-Variante (nicht rückzahlbar):
http://www.rpkshe.de/Coronahilfe


Downloads:

KfW-Schnellkredit 078 ab dem 15.04.2020

Unterstützung von Unternehmen bei Betriebsausfällen infolge Corona-Virus

Beantragen einer Soforthilfe

Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen