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Vorabinfo: Corona-Maßnahmen ab Montag, 29.03.2021

Das hessische Corona-Kabinett hat am gestrigen Dienstag unter Bezug auf die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Montag getagt und die weiteren Maßnahmen für Hessen beschlossen.

Herr MP Bouffier hat dazu ausgeführt, dass jetzt nicht die Zeit für Lockerungen ist. Deutschland steht vor einer großen Herausforderung, die mit den entsprechenden Anstrengungen gemeistert werden  müsse.   Die Entscheidung zu treffen, erneut Einschränkungen vornehmen – gerade über die Ostertage – sei wirklich „nicht leicht“ gefallen.
Der Schritt sei angesichts der pandemischen Lage und der Mutanten des Virus aber leider notwendig . . . um die Welle zu brechen“, betonte der Regierungschef.

Nachstehend erhalten Sie als Vorab-Info einen kurzen Überblick über die ab Montag, den 29.03.2021 geltenden Maßnahmen.

Wir werden Sie detailliert informieren sobald uns die dann gültige Corona-verordnung und die dazugehörigen Auslegungshinweise vorliegen.

Das Corona-Kabinett hat sich darauf verständigt, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt umzusetzen: 

  • Bestehende Verordnungen werden von Montag, 29.3.21, bis zum 18. April verlängert.
  • Es wird keine weiteren Öffnungsschritte geben.
  • Die Notbremse wird landesweit einheitlich per Verordnung umgesetzt.
  • Es gilt die bisherige Kontaktregel, das heißt es dürfen 2 Hausstände bis maximal 5 Personen über 14 Jahre zusammenkommen.
  • Click&Meet wird auf Click&Collect zurückgeführt.
  • Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Geschlossene Räume können für den Publikumsverkehr nicht öffnen.
  • Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bleibt möglich.
  • Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregel möglich (innen und außen).
  • Buchläden, Gartenmärkte und Körpernahe Dienstleistungen bleiben inzidenzunabhängig offen.
  • Über Ostern gilt eine erweiterte Ruhezeit von 5 Tagen. Details dieser Regelung werden derzeit von zwischen Bund und Ländern verabredet. 

Im Rahmen des Hessischen Eskalationsstufenkonzepts können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort reagieren. Möglich sind dann bspw.:

  • Nächtliche Ausgangssperren von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
  • Schulschließungen können, wie bisher, nur mit Zustimmung des Landes erfolgen, d.h. in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt.
  • Dringende Empfehlung an Kita-Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Es soll in Hessen modellhaft erprobt werden, wie sich eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens in bspw. Städten/Regionen mit niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit einem Testregime auf die Infektionszahlen auswirkt. Konkret könnten getestete Bürgerinnen und Bürger dann bspw. ins Theater, zum Einkaufen gehen u.v.m.