Zum Inhalt springen

Neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat am gestrigen Donnerstag neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zum Schuljahresbeginn am kommenden Montag gilt grundsätzlich an den hessischen Schulen landesweit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband.
  • Die Schulen und Kitas erhalten Sicherheit im Umgang mit Schnupfenkindern. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
  • Weihnachtsmärkte werden wie Wochen- und Flohmärkte behandelt und dürfen unter Einhaltung entsprechender Regeln stattfinden. Das bedeutet, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren.
  • Im Öffentlichen Personennahverkehr wird das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr direkt mit einer Geldbuße belegt. Es wird zuvor keine Ermahnung bzw. Aufforderung mehr erfolgen.
  • In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen.
  • Besucherinnen und Besucher von Spielhallen und Casinos müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht.

Die Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag (15. August 2020).
Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.

 

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir Sie über unseren Newsletter informieren.